Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 5 Leistungsgruppen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 285
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 – L 8 AL 3484/21Zitiert von 1
- FG Köln, 02.05.2024 – 15 K 1653/22Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 – L 11 KR 2883/19Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - elektronisches Rollstuhlzuggerät - mittelbarer Behinderungsausgleich - Erschließung des Nahbereichs - Vorversorgung mit Aktivrollstuhl und Handbike mit elektrischer Unterstützung - kein Anspruch auf Versorgung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- SG Koblenz, 26.08.2013 – S 8 KR 355/13
- VG Saarland Saarlouis, 22.02.2006 – 10 K 45/05Zitiert von 1
- SG Magdeburg, 08.08.2023 – S 33 KR 287/22
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 25.02.2026 – 1 A 169/23
- LSG NRW, 05.02.2026 – L 9 SO 127/24
- BSG, 28.01.2026 – B 1 KR 20/24 RKrankenversicherung - Ruhen der Leistungsansprüche - Freiheitsentzug - Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer stationären Suchtrehabilitationsbehandlung
285 Entscheidungen zu § 5 SGB IX →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:
1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
3.
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
4.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
5.
Leistungen zur sozialen Teilhabe.